Schulgeld und Kosten

Das Schulgeld beträgt ab 01.08.2023 335,00 € pro Monat (12 x im Jahr). Das Schulgeld fällt auch im Monat August an, da es sich hierbei um ein Jahresschulgeld handelt.

Nach § 10 EStG können 30 Prozent des Schulgeldes, höchstens 5000,- €, als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Verlängerte Mittags- und Nachmittagsbetreuung
Anpassung der Betreuungskosten ab 01.09.2023 auf:

Buchungszeitenkategorien Klassen 1 + 2

  • bis 1,00 Stunde 45,– Euro/Monat (zzgl. 5,– € Verfügungsgeld)
  • bis 3,00 Stunden 105,– Euro/Monat (zzgl. 10,– € Verfügungsgeld)
  • mehr als 3,00 Stunden 120,– Euro/Monat (zzgl. 10,– € Verfügungsgeld)

Buchungszeitenkategorien Klassen 3 + 4

  • bis 2,25 Stunden 100,– Euro/Monat (zzgl. 10,– € Verfügungsgeld)
  • mehr als 2,25 Stunden 115,– Euro/Monat (zzgl. 10,– € Verfügungsgeld)

Mittagessen
Das Mittagessen beträgt 4,35 € pro Schüler/Tag

 

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